Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FAAS Dachtechnik GmbH – Stand: Juni 2025
§ 1 Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der FAAS Dachtechnik GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (privat oder gewerblich).
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsgrundlagen, Angebot & Preise
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Grundlage jedes Auftrags sind das Angebot, Leistungsverzeichnis und diese AGB. Soweit notwendig, gelten die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks sowie VOB/B und C für gewerbliche Auftraggeber.
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Angebote sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum verbindlich, sofern nicht anders im Angebot angegeben. Danach können Lohn- und Materialkosten angepasst werden.
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Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer; bei Materialpreisschwankungen (z. B. Metalle) wird eine Anpassung zum Tag der Leistungserbringung vorbehalten.
§ 3 Leistungszeit & Witterung
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Beginn und Dauer der Leistungen erfolgen nach schriftlicher Vereinbarung.
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Bei Verzögerungen durch Materialmangel, Witterung oder bauseitige Hindernisse verlängert sich die Ausführungszeit angemessen.
§ 4 Aufmaß & Zusatzarbeiten
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Maßgeblich ist das vor Ort gemessene Aufmaß.
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Nicht im Angebot enthaltene Arbeiten, die im Laufe der Ausführung nötig werden oder beauftragt sind, werden gesondert berechnet.
§ 5 Zahlung & Teilrechnungen
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese sind sofort ohne Abzug fällig.
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Die Schlussrechnung ist innerhalb von 8 Tagen nach Zugang zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen in Höhe von 5 % (Verbraucher) bzw. 8 % über dem Basiszinssatz (Unternehmer).
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum der FAAS Dachtechnik GmbH.
§ 7 Abnahme & Gefahrübergang
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme, gilt diese als erteilt.
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Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Unterbricht er die Arbeiten schuldhaft, trägt er die Gefahr bereits vorher.
§ 8 Gewährleistung
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Leistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik. Gewährleistungsdauer: 4 Jahre ab Abnahme (bei Bauleistungen); für Reparaturen 1 Jahr.
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Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung beschränkt; Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert begrenzt.
§ 9 Haftung
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Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen davon bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Eine Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Rücktritt & Vertragskündigung
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Bei wesentlichen Leistungsstörungen oder Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung ist beiden Parteien ein Rücktritt gestattet.
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Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt berechtigen beide Parteien zur Kündigung und Abrechnung bereits erbrachter Leistungen.
§ 11 Gerichtsstand & Anwendbares Recht
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Limburgerhof. Für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten wird Limburgerhof als Gerichtsstand vereinbart.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
