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67117 Limburgerhof
Speyerer Str. 109

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FAAS Dachtechnik GmbH – Stand: Juni 2025

§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der FAAS Dachtechnik GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (privat oder gewerblich).

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


§ 2 Vertragsgrundlagen, Angebot & Preise
  1. Grundlage jedes Auftrags sind das Angebot, Leistungsverzeichnis und diese AGB. Soweit notwendig, gelten die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks sowie VOB/B und C für gewerbliche Auftraggeber. 

  2. Angebote sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum verbindlich, sofern nicht anders im Angebot angegeben. Danach können Lohn- und Materialkosten angepasst werden.

  3. Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer; bei Materialpreisschwankungen (z. B. Metalle) wird eine Anpassung zum Tag der Leistungserbringung vorbehalten.


§ 3 Leistungszeit & Witterung
  1. Beginn und Dauer der Leistungen erfolgen nach schriftlicher Vereinbarung.

  2. Bei Verzögerungen durch Materialmangel, Witterung oder bauseitige Hindernisse verlängert sich die Ausführungszeit angemessen.


§ 4 Aufmaß & Zusatzarbeiten
  1. Maßgeblich ist das vor Ort gemessene Aufmaß.

  2. Nicht im Angebot enthaltene Arbeiten, die im Laufe der Ausführung nötig werden oder beauftragt sind, werden gesondert berechnet.


§ 5 Zahlung & Teilrechnungen
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese sind sofort ohne Abzug fällig.

  2. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 8 Tagen nach Zugang zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen in Höhe von 5 % (Verbraucher) bzw. 8 % über dem Basiszinssatz (Unternehmer). 


§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum der FAAS Dachtechnik GmbH.


§ 7 Abnahme & Gefahrübergang
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme, gilt diese als erteilt.

  2. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Unterbricht er die Arbeiten schuldhaft, trägt er die Gefahr bereits vorher. 


§ 8 Gewährleistung
  1. Leistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik. Gewährleistungsdauer: 4 Jahre ab Abnahme (bei Bauleistungen); für Reparaturen 1 Jahr.

  2. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung beschränkt; Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert begrenzt.


§ 9 Haftung
  1. Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen davon bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Eine Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 10 Rücktritt & Vertragskündigung
  1. Bei wesentlichen Leistungsstörungen oder Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung ist beiden Parteien ein Rücktritt gestattet.

  2. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt berechtigen beide Parteien zur Kündigung und Abrechnung bereits erbrachter Leistungen.


§ 11 Gerichtsstand & Anwendbares Recht
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Limburgerhof. Für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten wird Limburgerhof als Gerichtsstand vereinbart.

  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.